Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Photovoltaik-Recht
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Photovoltaik-Recht. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenlosen Erstkontakt.
Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch). Wenn dies fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 bis 5 Jahre ab Abnahme. Dies prüfen wir für Sie im Einzelfall.
Dokumentieren Sie die Minderleistung durch Messdaten und Ertragsprotokolle. Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Bei mangelhafter Leistung können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen oder Schadensersatz für die Mindererträge verlangen.
Ja, wenn die Installation sich verzögert und Ihnen dadurch Einspeisevergütungen entgehen, können Sie diese als Schadensersatz geltend machen. Wichtig ist, dass Sie eine klare vertragliche Frist vereinbart haben und den Verzug ordnungsgemäß anmahnen.
Offensichtliche Mängel müssen Sie unverzüglich nach Abnahme rügen. Versteckte Mängel können Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist nach deren Entdeckung geltend machen. Wichtig: Rügen Sie Mängel schriftlich und dokumentieren Sie diese.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitten wir Sie, sich vorab direkt mit dieser in Verbindung zu setzen. Nach Abschluss des Mandats können Sie gegebenenfalls eine Erstattung der entstandenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei Ihrer Versicherung beantragen. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Versicherung und unserer Kanzlei kein Vertragsverhältnis besteht und die Kommunikation sowie Abwicklung grundsätzlich durch Sie selbst erfolgen muss. Um Sie bestmöglich zu entlasten, bieten wir Ihnen jedoch als besonderen Service an, während der Mandatszeit die komplette Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie zu übernehmen – von der Deckungsanfrage bis zur weiteren Korrespondenz. So sparen Sie Zeit und Aufwand und können sich ganz auf Ihr rechtliches Anliegen konzentrieren. Diese Serviceleistung wird auf Grundlage des mit Ihnen vereinbarten Stundenhonorars abgerechnet.
Die Dauer variiert stark. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb von Wochen erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern in der Regel 6-18 Monate. Wir bemühen uns stets um eine schnelle und effiziente Lösung.
In den meisten Fällen können wir eine außergerichtliche Einigung erzielen. Wir versuchen immer zunächst, Ihre Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Nur wenn dies nicht gelingt, empfehlen wir den Weg vor Gericht.
Nehmen Sie sich Zeit für die Abnahme. Prüfen Sie die Installation auf sichtbare Mängel, testen Sie alle Funktionen und lassen Sie sich die Leistungsdaten bestätigen. Dokumentieren Sie die Abnahme schriftlich und unterschreiben Sie nur, wenn alles einwandfrei ist.
Ein Rücktritt ist möglich bei erheblichen Mängeln, die nicht behoben werden können oder wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Auch bei erheblicher Verzögerung kann ein Rücktrittsrecht bestehen. Voraussetzung ist in der Regel eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung.
Bei Insolvenz des Installateurs können Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Prüfen Sie auch, ob Ansprüche gegen den Hersteller, Subunternehmer oder eventuell eine Versicherung bestehen. Wir helfen Ihnen, alle Möglichkeiten zu prüfen.
Bei einem Gerichtsverfahren trägt die unterlegene Partei in der Regel die Kosten. Bei außergerichtlichen Einigungen ist die Kostenverteilung Verhandlungssache. Oft übernimmt die Gegenseite zumindest einen Teil der Anwaltskosten.
Ihre Frage war nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloser Erstkontakt. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen rund um Photovoltaik-Recht und Energiewirtschaftsrecht.
Jetzt Kontakt aufnehmen